01 § 163.
02 So haben wir denn unser Geschäfte vollführt, welches in Ansehung
03 des Vorwurfs, worauf es gerichtet war, groß genug gewesen ist, wenn
04 nur die Ausführung diesem Unterfangen gemäß gewesen wäre. Ich
05 bilde mir ein, daß ich, insonderheit was das Hauptwerk betrifft, auf
06 eine unwidersprechliche Gewißheit Anspruch machen könne. In Ansehung
07 dieses Vorzuges, dessen ich mich anmaße, kann ich die gegenwärtige
08 Handlung nicht endigen, ohne vorher mit meinen Gläubigern
09 die Rechnung an Gelehrsamkeit und Erfindung zu schließen. Nach den
10 scharfsinnigen Bemühungen der Cartesianer war es nicht schwer, die
11 Verwirrung der Quadratschätzung mit der Mathematik zu verhüten,
12 und nach den sinnreichen Anstalten der Leibnizianer war es fast unmöglich,
13 sie in der Natur zu vermissen. Die Kenntniß dieser zwei
14 äußersten Grenzen mußte ohne Schwierigkeit den Punkt bestimmen,
15 darin das Wahre von beiden Seiten zusammen fiel. Diesen anzutreffen,
16 war nichts weniger als eine große Scharfsinnigkeit nöthig, es bedurfte
17 nur einer kleinen Abwesenheit des Parteieneifers und ein kurzes Gleichgewicht
18 der Gemüthsneigungen, so war die Beschwerde sofort abgethan.
19 Wenn es mir gelungen hat, in der Sache des Herrn von Leibniz einige
20 Fehltritte wahrzunehmen, so bin ich dennoch auch hierin ein Schuldner
21 dieses großen Mannes, denn ich würde nichts vermocht haben ohne
22 den Leitfaden des vortrefflichen Gesetzes der Continuität, welches wir
23 diesem unsterblichen Erfinder zu danken haben, und welches das einzige
24 Mittel war, den Ausgang aus diesem Labyrinthe zu finden. Kurz,
25 wenn gleich die Sache aufs beste zu meinem Vortheile ausfällt: so
26 ist der Antheil der Ehre, der mir übrig bleibt, doch so gering, daß ich
27 nicht befürchte, die Ehrsucht könne sich so weit erniedrigen, mir dieselbe
28 zu mißgönnen.
29 Ende. |